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Rauchwarnmelder retten Leben

Rauchwarnmelder Installationspflicht in Bayern

Gesetzliche Frist bis 31.12.2017 in allen Wohnungen!

Der Gesetzgeber gibt in der Norm DIN 14676 konkrete Anweisungen zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Über 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Dagegen können Sie etwas unternehmen. Schützen Sie sich und Ihre Familie mit zuverlässigen Rauchwarnmeldern.

 

Ihr Ansprechpartner
Thomas NeumannLeitung Schlüsseldienst
09281 / 701 - 01 - 2320
vom 07.04.2016 // Baubeschlag